JA!
Gemäß der Berufsordnung für Heilpraktiker (BOH), unterliegt der Heilpraktiker für Psychotherapie der Schweigepflicht, die sich aus dem Behandlungsvertrag ergibt.
Die Behandlung ist gegenüber Dritten (zB auch Versicherungen -KV, Arbeitgebern, Behörden) anonym. Terminabsprachen sowie Gesprächsinhalte unterliegen der Schweigepflicht des Heilpraktikers für Psychotherapie.