Schweigepflicht

Unterliegt der Heilpraktiker für Psychotherapie einer Schweigepflicht?

JA!

Gemäß der Berufsordnung für Heilpraktiker (BOH), unterliegt der Heilpraktiker für Psychotherapie der Schweigepflicht, die sich aus dem Behandlungsvertrag ergibt.

 

Die Behandlung ist gegenüber Dritten (zB auch Versicherungen -KV, Arbeitgebern, Behörden) anonym. Terminabsprachen sowie Gesprächsinhalte unterliegen der Schweigepflicht des Heilpraktikers für Psychotherapie.