Nein.
Leistungen der Heilpraktiker für Psychotherapie werden nicht von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt.
Im Umkehrschluss bedeutet das, dass die Behandlung beim Heilpraktiker für Psychotherapie auch nicht bei der GKV bewilligt werden muss. Es muss auch keine medizinische Diagnose bestehen, um vom Heilpraktiker für Psychotherapie behandelt zu werden.
Der Heilpraktiker für Psychotherapie arbeitet in eigener Verantwortung, ohne staatliche Reglementierung. Dadurch ist der Abschluss des Behandlungsvertrages zwischen Klient und Heilpraktiker für Psychotherapie die Basis auf der die Zusammenarbeit zwischen Klient und Heilpraktiker für Psychotherapie geregelt ist.