Der Behandlungsvertrag reglementiert rechtlich die Zusammenarbeit von Patient/Klient und Heilpraktiker für Psychotherapie.
Das sind
im Einzelnen diese Punkte:
- Kontaktinformationen
- Gegenstand der Vereinbarung
- Beschreibung des Anliegens
- Honorar
- Terminregeln bzgl. Vereinbarung über Dauer und Terminabsagen
- Gesundheitserklärung des Patienten
- Schweigepflicht.